Die Taxonomie-Verordnung nennt sechs Umweltziele:
Klimaschutz
Darunter versteht man Beiträge zur Stabilisierung von Treibhausgasemissionen, also eine Vorgehensweise, die den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur auf deutlich unter 2 °C zu halten versucht. Da es einige Wirtschaftstätigkeiten gibt, die sich negativ auf die Umwelt auswirken, kann ein wesentlicher Beitrag zu einem Umweltziel auch darin bestehen, solche negativen Auswirkungen zu verringern. Beispiele hierfür sind der Ausbau klimaneutraler Mobilität oder die Erzeugung sauberer Kraftstoffe aus erneuerbaren Quellen.
Anpassung an den Klimawandel
Darunter versteht man Tätigkeiten, welche nachteilige Auswirkungen des derzeitigen oder künftigen Klimas oder die Gefahr nachteiliger Auswirkungen auf die Tätigkeit selbst, Menschen, die Natur oder Vermögenswerte verringern oder vermeiden soll.
Die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Hierzu zählt z.B. der Schutz vor den nachteiligen Auswirkungen der Einleitung von städtischem und industriellem Abwasser
Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Recycling", aber auch die Verbesserung der Haltbarkeit und Reparaturfähigkeit von Produkten
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
z.B. Verbesserung der Luft-, Wasser- oder Bodenqualität in den Gebieten, in denen die Wirtschaftstätigkeit stattfindet, aber auch die Beseitigung von Abfall
Der Schutz und die Wiederherstellung der Artenvielfalt (Biodiversität) und der Ökosysteme
Gemeint sind hier unter anderem nachhaltige Landnutzung und- bewirtschaftung oder die nachhaltige Waldbewirtschaftung.