Anhand der ESG-Kriterien der EU-Richtlinie kann bewertet werden, ob eine Investition als nachhaltig gilt oder nicht.
E (Environment) die Investition zur Erreichung eines Umweltziels beiträgt
S (Social) die Investition zur Erreichung eines sozialen Ziels beiträgt, insbesondere eine Investition, die zur Bekämpfung von Ungleichheiten beiträgt oder den sozialen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Arbeitsbeziehungen fördert oder eine Investition in Humankapital oder zugunsten wirtschaftlich oder sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen und die Investition kein Umweltziel oder soziales Ziel erheblich beeinträchtigt
G (Governance) die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten bzw. verantwortungsvollen Unternehmensführung anwenden, insbesondere bei soliden Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung von Mitarbeitern sowie der Einhaltung der Steuervorschriften.
Nach der Taxonomie-Verordnung gilt eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit dann als "ökologisch nachhaltig", wenn
Die Taxonomie-Verordnung nennt sechs Umweltziele:
Klimaschutz
Darunter versteht man Beiträge zur Stabilisierung von Treibhausgasemissionen, also eine Vorgehensweise, die den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur auf deutlich unter 2 °C zu halten versucht. Da es einige Wirtschaftstätigkeiten gibt, die sich negativ auf die Umwelt auswirken, kann ein wesentlicher Beitrag zu einem Umweltziel auch darin bestehen, solche negativen Auswirkungen zu verringern. Beispiele hierfür sind der Ausbau klimaneutraler Mobilität oder die Erzeugung sauberer Kraftstoffe aus erneuerbaren Quellen.
Anpassung an den Klimawandel
Darunter versteht man Tätigkeiten, welche nachteilige Auswirkungen des derzeitigen oder künftigen Klimas oder die Gefahr nachteiliger Auswirkungen auf die Tätigkeit selbst, Menschen, die Natur oder Vermögenswerte verringern oder vermeiden soll.
Die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Hierzu zählt z.B. der Schutz vor den nachteiligen Auswirkungen der Einleitung von städtischem und industriellem Abwasser
Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Recycling", aber auch die Verbesserung der Haltbarkeit und Reparaturfähigkeit von Produkten
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
z.B. Verbesserung der Luft-, Wasser- oder Bodenqualität in den Gebieten, in denen die Wirtschaftstätigkeit stattfindet, aber auch die Beseitigung von Abfall
Der Schutz und die Wiederherstellung der Artenvielfalt (Biodiversität) und der Ökosysteme
Gemeint sind hier unter anderem nachhaltige Landnutzung und- bewirtschaftung oder die nachhaltige Waldbewirtschaftung.