Checkliste Vermögensübergabe: Frühzeitig für die Familie vorsorgen

Pressemitteilung vom 2. September 2024

Salzburg/Wien, 02.09.2024. Nur mit einer gut vorbereiteten, geordneten Vermögensübergabe kann man die finanzielle Sicherheit der Familie über den eigenen Tod hinaus garantieren. Nicht zu Unrecht gelten Großeltern und Eltern vor allem bei der Gen Z, also die ab Mitte der Neunzigerjahre geborenen Personen, als wichtigste Säule bei der Vorsorge.1 Doch der Respekt vor dem eigenen Tod hält viele Menschen davon ab, sich mit den Finanzen nach dem Ableben zu beschäftigen. Tritt der Ernstfall ein, stehen die Angehörigen dadurch häufig vor vielen offenen Fragen. Wenn die Vermögensverhältnisse nicht ausreichend dokumentiert sind und einer Blackbox gleichen, tappen die Familienmitglieder im Dunkeln und werden in einer emotional schwierigen Zeit zusätzlich belastet. Silvia Richter, Vorstandsmitglied der Zürcher Kantonalbank Österreich AG, rät dazu, die Vermögensübergabe neben anderen wichtigen Fragen – der Familie zuliebe – zu Lebzeiten zu klären.

Der eigene Tod ist ein Thema, mit dem sich viele Menschen nur ungerne und höchstens zaghaft beschäftigen, solange sie gesund sind. Doch auch wenn man sich fit fühlt und guter Dinge ist, dass noch viele gute Lebensjahre folgen, sollte man sich mit dem Thema Erbe und Vermögensweitergabe auseinandersetzen, um für die Partnerin oder Partner, Kinder oder andere Verwandte vorzusorgen. Das Team der Zürcher Kantonalbank Österreich betreut viele Kund:innen über mehrere Generationen hinweg und kommt daher regelmäßig mit diesem Thema in Berührung.

„Neben der Sicherung und Vermehrung von Vermögenswerten betrachten wir es auch als eine unserer Aufgaben, Kund:innen für eine frühzeitige Vermögensweitergabe zu sensibilisieren. Es ist ratsam, sich in die trauernden Angehörigen hineinzuversetzen. Sie müssen den Verlust einer geliebten Person verkraften und wissen möglicherweise gar nicht, wie es um die Familienfinanzen bestellt ist“, zeigt Silvia Richter die Wichtigkeit des Themas auf. Die Thematik Vermögens-weitergabe wird in Zukunft zusätzlich an Bedeutung gewinnen, da es aufgrund der finanzstarken Baby-Boomer-Generation zu einer regelrechten Welle an Erbschaften kommen könnte.

1. Vermögenswerte erfassen und festhalten

„In einem ersten Schritt sollte man die Vermögenswerte wie Bankkonten, Immobilien, Sparbücher, Wertpapierdepots oder Wertgegenstände im Rahmen einer Aufstellung anführen. Dazu gehören auch Erbschaften, die man selbst noch erwartet. Auch Unfall- und Lebensversicherungen sollten auf jeden Fall aufgelistet werden. Eine Art ‚rote Mappe‘ ist in jedem Fall sinnvoll – nicht nur in Zusammenhang mit dem eigenen Tod. Auch durch Unfälle oder Krankheiten kann man die Handlungsfähigkeit temporär oder fortwährend einbüßen. Dann ist die Familie zumindest gut vorbereitet“, sagt Silvia Richter. Diese Aufstellung sollte auch Kontaktpersonen und Zugangsdaten inkludieren.

2. In sich hineinhören und Wünsche definieren

„Wenn man sich einen Überblick verschafft hat, ist es Zeit, sich Gedanken über die eigenen Wünsche zu machen. Einige relevante Dinge wie etwa der Pflichtanteil vom Erbe sind gesetzlich festgeschrieben. Darüber hinaus besteht jedoch eine durchaus große Flexibilität“, betont die erfahrene Private Bankerin. Soll jemand mehr als den Pflichtteil erhalten, soll jemand auf den Pflichtteil beschränkt werden, oder sollen fremde Unternehmen bzw. Organisationen begünstigt werden? Auch die finanzielle Sicherheit der Familie ist ein häufiger Wunsch. Hier kann man Lebensversicherungen einsetzen, die eine Sofortzahlung im Todesfall garantieren oder beispielsweise mit Oder-Konten vorsorgen, wo beide Kontoinhaber gleichermaßen verfügungsberechtigt sind. Für den Fall, dass Und-Konten bestehen, sprich beide Kontoberechtigten zustimmen müssen, ist unbedingt zu beachten, dass diese im Falle des Ablebens gesperrt werden und die zweite Person bis zur Abhandlung der Verlassenschaft somit keinen Zugriff auf das Konto hat.

3. Abstimmung mit den Angehörigen

In weiterer Folge sollte man die Angehörigen bzw. Begünstigten kontaktieren, um auch deren Wünsche zu erfahren. Reden ist in diesem Fall Gold und essenziell, um Unstimmigkeiten vorzubeugen. Beispielsweise können zwei Erben mit einer Immobilie oft wenig anfangen, etwa wenn sie sich gegenseitig nicht auszahlen können. „Sind genug andere Vermögens-werte vorhanden, könnte man das Haus einer interessierten Person zuschreiben, falls der andere Erbe lieber den Familienschmuck haben möchte. Die Immobilienübergabe kann man schon zu Lebzeiten regeln, etwa in Form einer Schenkung mit lebenslangem Wohnrecht“, so Silvia Richter. Das erleichtert vieles. „Ein wichtiger Punkt ist auch, Kinder frühzeitig in Vermögensfragen einzubeziehen. Das empfehlen wir unseren Kund:innen und bieten ihnen auch Finanzkurse für Einsteiger an.“ Finanzkompetenz bereits in jungen Jahren zu erlangen, ist der österreichischen Bevölkerung ein großes Anliegen.

4. Beim Notar besiegeln

„Mit dem Überblick und den eigenen Wünschen sowie Vorlieben der möglichen Erben im Gepäck kann man dann zum Notar gehen, um ein professionelles Testament aufsetzen zu lassen. Dieses sollte regelmäßig aktualisiert werden, insbesondere wenn das bestehende Testament vor der Novelle 2017 erstellt wurde“, erklärt Silvia Richter. Zudem sollten keine parallel angefertigten handschriftlichen Testamente verfasst werden, um Verwirrung vorzubeugen.

5. Gleich weitere offene Vorsorgethemen klären

Neben der Vermögensweitergabe können auch gleich weitere wichtige Themen wie die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erledigt werden. Es empfiehlt sich zudem auch zu regeln, wer sich künftig um minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Angehörige kümmert. „Nicht alle Fragen können wir selbst beantworten, aber wie ein guter Hausarzt sind wir bestens mit den Fachexperten für die jeweiligen Fragen vernetzt und können Kund:innen an die richtigen Stellen weiterleiten. Viele von ihnen schlafen weitaus beruhigter, wenn sie wissen, dass wirklich alles geregelt ist“, so Silvia Richter abschließend.

1 Studie: Know-how wird vererbt, Erspartes auch? | UNIQA Österreich | UNIQA Österreich

Die Zürcher Kantonalbank Österreich AG

Die Zürcher Kantonalbank Österreich AG ist ein auf Private Banking spezialisiertes Bankhaus und betreut vermögende Privatpersonen, Stiftungen und Unternehmerinnen und Unternehmer in Österreich und Süddeutschland. Sie ist eine 100-prozentige Tochter der Zürcher Kantonalbank in Zürich. Unsere Mutter verfügt als eine der wenigen Banken weltweit über die Bestnoten AAA bzw. Aaa der drei großen Rating-Agenturen Fitch, Standard & Poor‘s und Moody’s und zählt zu den sichersten Universalbanken der Welt. Als Schweizer Traditionshaus blickt die Zürcher Kantonalbank auf eine über 150-jährige Geschichte zurück.

Sicherheit, Stabilität und Wachstum prägen unsere Geschäftspolitik. Seit Beginn unserer Tätigkeit im Jahre 2010 verzeichnet die Zürcher Kantonalbank Österreich AG ein jährliches Wachstum von 15-20 %. An den beiden Standorten Salzburg und Wien sind aktuell 117 Mitarbeitende beschäftigt und verwalten ein Geschäftsvolumen von 3,5 Milliarden Euro. Wir konzentrieren uns auf das Veranlagungsgeschäft. Strategische Beratung und Vermögensverwaltung zählen zu unseren Kernkompetenzen. Unsere lokalen Asset-Management-Spezialisten unterstützen unsere Kund:innen und Berater:innen bei allen wichtigen Anlagethemen. Dank der engen Zusammenarbeit mit über 200 Anlageexpertinnen und Experten unserer Mutter ist es uns möglich, die besonderen Bedürfnisse unserer Kund:innen zu berücksichtigen. Wir bringen alle Entscheidungsträger aus dem Private Banking, Asset Management mit unseren Kund:innen an einen Tisch. Das macht uns zu einem kompetenten und verlässlichen Partner. Kundenzufriedenheit ist unser höchstes Gut. Wir freuen uns über die Ergebnisse der Kundenzufriedenheitsstudie, da wir mit höchster Servicequalität, Kompetenz und Performance überzeugen konnten.

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