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Beschwerdemanagement

Informationen rund um die Bearbeitung von Beschwerden
bei der Zürcher Kantonalbank Österreich AG.

Beschwerdemanagement

Die Zürcher Kantonalbank Österreich AG hat die Bearbeitung und Beantwortung von Beschwerden durch ein transparentes und wirksames Verfahren geregelt. Damit sollen Beschwerden auf faire Weise untersucht und Interessenkonflikte vermieden werden können. Beschwerden können schriftlich mittels Brief sowie mittels elektronischer Post folgendermaßen an die Zürcher Kantonalbank Österreich AG gerichtet werden:

Zürcher Kantonalbank Österreich AG
Beschwerdemanagement
Getreidegasse 10, 5020 Salzburg,
E-Mail: beschwerdemanagement@zkb-oe.at

Die Zürcher Kantonalbank Österreich AG ist bestrebt, Beschwerden unverzüglich und umfassend zu bearbeiten und in eindeutiger und einfach verständlicher Sprache zu beantworten. Abhängig von Umfang und Inhalt der Beschwerde kann die Bearbeitung und Beantwortung von Beschwerden jedoch eine unterschiedliche Zeitdauer in Anspruch nehmen. Sofern Beschwerden nicht innerhalb von 5 Bankarbeitstagen beantwortet werden können, bestätigt die Zürcher Kantonalbank Österreich AG demjenigen, der die Beschwerde eingebracht hat, den Erhalt dieser Beschwerde und gibt zugleich bekannt, bis zu welchem Termin die Beschwerde voraussichtlich bearbeitet sein wird. Beschwerden werden grundsätzlich mit dem gleichen Medium, mit dem sie an die Zürcher Kantonalbank Österreich AG herangetragen werden, beantwortet, z. B. Brief mit Brief, E-Mail mit E-Mail.

Jede Beschwerde und ihre Abwicklung wird bankintern von einer unabhängigen Stelle, die nicht in die operativen Prozesse eingebunden ist, geprüft, um sicherzustellen, dass alle Risiken und Probleme ermittelt und behoben werden.

Sofern die Zürcher Kantonalbank Österreich AG der Beschwerde nicht vollständig nachkommt oder nicht nachkommen kann, erläutert sie dem Kunden ihren Standpunkt eingehend. Dem Kunden steht auch die Möglichkeit offen, sich an die Finanzmarktaufsicht, Otto Wagner Platz 5, 1090 Wien (https://www.fma.gv.at/) als zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden und/oder seinen Anspruch von den staatlichen Zivilgerichten prüfen zu lassen. Weiter besteht die Möglichkeit, sich an die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, zu wenden (https://www.bankenschlichtung.at/).